Ab dem 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf PV Anlagen!
Die beschlossenen Maßnahmen umfassen eine Senkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023. Durch den Abbau von bürokratischen Hürden wird dazu beitragen, dass der Betrieb und die Installation von Photovoltaikanlagen vereinfacht wird.
Details zu der neuen Regelung:
- Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, einschließlich Photovoltaikmodulen, Wechselrichtern und Batteriespeichern.
- Der Nullsteuersatz gilt ab dem 1. Januar 2023.
- Gillt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geliefert/installiert werden.
- Entscheidend ist das Liefer- oder Installationsdatum. Falls das Liefer- oder Installationsdatum der Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2022 liegt, fällt keine Umsatzsteuer an.

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